Kosten
Für Privatpatienten
Die Kosten für eine diagnostische Abklärung sowie probatorische Sitzungen werden in jedem Fall von den privaten Krankenkassen erstattet. Auch die Kosten für eine ambulante Kurzzeittherapie von 24 Sitzungen werden in der Regel problemlos übernommen. Der Umfang der Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die geltenden Bedingungen und gegebenenfalls erforderlichen Formalitäten.
Beihilfeberechtigte
Die Kosten einer ambulanten Psychotherapie werden von der Beihilfe des Bundes und der Länder (Beamtenversorgung) in der Regel übernommen. Nach der Anamnese und den probatorischen Sitzungen werden im Rahmen einer Kurzzeittherapie in der Regel bis zu 24 Sitzungen unkompliziert bewilligt.
Selbstzahler
Als Selbstzahler können Sie Psychotherapie in Anspruch nehmen, ohne bei Ihrer Krankenversicherung einen Antrag stellen zu müssen. Ihre Krankenversicherung erhält in diesem Fall keine Informationen über die Behandlung.
Gesetzlich Versicherte
Eine Abrechnung der psychotherapeutischen Behandlung von Erwachsenen mit den gesetzlichen Krankenkassen ist möglich. Die Behandlung erfolgt im Rahmen der jeweils geltenden Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Beratung und Coaching
Beratung und Coaching sind Selbstzahlerleistungen und werden nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten steuerlich berücksichtigt werden.
Paar- und Familientherapie
Paar- und Familientherapie sind Selbstzahlerleistungen und werden in der Regel nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernommen.
Ausfallhonorar
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir uns dies bis spätestens 48 Stunden vor Sitzungsbeginn mitzuteilen.
Vereinbarte Termine werden für Sie fest reserviert und können bei kurzfristigen Absagen nicht neu vergeben werden. Für den Verdienstausfall der Therapeutin wird ein Ausfallhonorar privat in Rechnung gestellt. Um PatientInnen auf der Warteliste die Chance für einen Termin zu geben, bitten wir daher, uns die Absage rechtzeitig mitzuteilen.